Gesetzliche Regelungen

Am 15.4.2021 hat das Bundesverfassungsgericht, das seit dem Jahr 2020 geltende Gesetz zum Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Nicht die Länder, sondern der Bund sei für die gesetzliche Regulierung zuständig, so die Begründung des Bundesverfassungsgerichts.

Mietpreiskontrollen, Kündigungsschutz und Erhaltungssatzungen: Deutschland weist im europäischen Vergleich ein verhältnismäßig hohes Regulierungsniveau auf. Dies bezieht sich nicht nur auf den „sozialen“ Mietwohnungsmarkt mit einem Anteil von etwa 1,14 Millionen Wohnungen, sondern auch auf den „freien“ Markt mit einem Volumen von etwa 20 Millionen Einheiten. Der Schutz von Mietern wurde auch in „freien“ Mietverhältnissen über die Jahre durch eine Vielzahl von Gesetzen sukzessive erweitert.

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